AGB Garten24 H&S GmbH
Brunnenbau & Bewässerungstechnik
Garten- und Landschaftsbau
- Grundsatz
1.1 Sämtliche gärtnerischen Arbeiten werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitäts-Grundsätzen des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., Bonn, ausgeführt.
1.2 Neuanlagen und Überholungen der gärtnerischen Fläche erfolgen im Rahmen der allgemeinen Anweisung der jeweils für die Fläche etwa geltenden Verordnung (z.B. Friedhofsordnung), nach fachlichen Grundsätzen und – wenn nicht andere ausdrücklich vereinbart – nach den wohlverstandenen Gesichtspunkten sowie dem pflichtgemäßen Ermessen des Landschaftsgärtners.
- Ausführung und Leistungsbeschreibung
2.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von dem Auftraggeber der Garten24 H&S GmbH, nachstehend Auftragnehmer genannt, in Auftrag gegebenen Arbeiten, die zu den Leistungen gemäß Ziff. 2.2 gehören.
2.2 Die Arbeiten des Auftragnehmers umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, das Ausführen von Pflasterarbeiten, Bewässerungsanlagenbau, Installation von Mährobotern, Brunnenbau und die Verlegung des Rollrasen.
- (Entfallen)
- Leistungen und Lieferungen
4.1 Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.
4.2 Der Bewässerungsanlagenbau umfasst: Baustelleneinrichtung, Gräben öffnen und verschließen, Installation und fachgerechte Planung und Einweisung.
4.3 Herstellung eines Brunnen umfasst: Baustelleneinrichtung, Planung und Ermittlung der Bohrtiefe anhand Geologischer Daten, Filter setzen, die fachgerechte Ausführung des Brunnenbau´s (Spülbohrung)
4.4 Jahreszeitliche ausgeführt, wann und wie es die Natur, Witterung und daraus resultierender Arbeitsanfall gestatten bzw. erfordern.
4.5 Die Installation des Mähroboters umfasst: Verlegung des Begrenzungskabel nach Hersteller Angaben erfolgt mit einer Kabelverlegemaschine oder wird genagelt (Rollrasen) und eine Einweisung in die Technik
4.6 Das verlegen des Rollrasens: Boden auflockern, Mutterboden auffüllen, walzen, fachgerechtes Verlegen des Rollrasen und Einweisung in die Pflege
- Sonstige Arbeiten
Zu den vertraglichen Arbeiten gehören nicht folgende Leistungen, die bei Beauftragung gesondert in Rechnung gestellt werden:
- Entfernen nicht benötigter Erde; Bohrgut, übrige Erde von Graben arbeiten;
- Das auffüllen von eventuell abgesagten Gräben;
- Pflanzenerde, Dünger und Bodenverbesserungsmittel;
- Verlegen von Platten;
- Lieferung von Erde, Kies und Sand;
- Winterschutz von Pflanzen;
- Sonstige Arbeiten, die nicht zu den üblichen Leitungen gehören (z.B. das Schneiden, Ausputzen oder Entfernen größerer Bäume, die Pflege und das Abräumen von Blumen in Vasen, Töpfen und Schalen, Beseitigung von Schäden, die durch Dritte verursacht werden);
- Zahlungsbedingungen
6.1 Der Auftraggeber zahlt bei Abschluss des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragskosten. Die Anzahlung ist nach Auftragserteilung fällig.
6.2 Die Zahlung für die Leistungen des Auftragnehmers erfolgt per Überweisung von dem, auf dem Auftragsformular angegebenen Konto des Auftragnehmers oder nach Rechnungserteilung.
6.3 Die Rechnungserteilung bei Wartungsverträgen erfolgt erstmals im Oktober nach Vertragsschluss, in der Folgezeit einmal jährlich im Oktober mit Beginn der Vertragsverlängerung.
6.4 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserteilung ohne Skonto- und Portoabzug zu erfolgen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Bei Nachweis eines höheren verzugs Schadens kann auch dieser geltend gemacht werden.
6.5 Die Rechnung kann nur innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung schriftlich beanstandet werden.
6.6 Unabhängig seiner Rechte aus Ziffer 6.4 kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Verzug mit seiner Zahlungspflicht eine Nachfrist von einer Woche setzen mit der Erklärung, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist seine Leistungen einstelle und vom Vertrag zurücktrete. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
6.7 Der Auftragnehmer behält sich eventuelle Preisänderungen vor. Im Fall der Preiserhöhung steht dem Auftraggeber das Recht zu, dieser innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Mitteilung durch den Auftragnehmer zu widersprechen. Andernfalls gilt die Preiserhöhung als genehmigt.
- Gewährleistung
7.1 Eine Gewähr für das Anwachsen kann nur übernommen werden, wenn gemeinsam mit dem Bepflanzungsauftrag die Pflege beauftragt wird.
7.2 Liegt ein von dem Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, ist der Auftragnehmer zur kostenlosen Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist der Auftragnehmer auch verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten zu tragen.
- Haftung
8.1 Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen, erfolgt nicht. Dasselbe gilt für Schäden, die z.B. durch ungünstige Lage der Fläche bedingt und vorhersehbar sind und dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis gegeben wurden.
8.2 Für Schäden am Flächenzubehör, wie z.B. Vasen, Tonschalen, Glas etc. wird von dem Auftragnehmer keine Haftung übernommen. Änderungen der Flächen, insbesondere das Absinken der Erde oder das Umstürzen von Mauerwerk, führen in keinem Fall zu Gewährleistungsansprüchen, ebenso nicht Schäden an Einfassungen, die sich während der Arbeiten ergeben, soweit die Schäden nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers, seiner Stellvertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind; gleiches gilt dann, wenn schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde und der Schaden darauf beruht.
- Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Pflanzen und verwendeten Materialien bis zum Eingang der Zahlungen aus dem erteilten Auftrag vor. Bei Eigentumserwerb des Auftraggebers durch Einbruch oder Vermischung erhält der Auftragnehmer Miteigentum bis zur vollständigen Zahlung. Wird trotz einer nach Fälligkeit erfolgten Mahnung nach Ziffer 6.6 nicht bezahlt, so können die gelieferten und eingepflanzten Pflanzen und eingebaute Materialien entfernt und zum Zeitwert zurückgenommen werden.
- Kündigung
10.1 Wartungsaufträge verlängern sich jeweils um ein Jahr, falls sie nicht spätestens mit einer Frist von 1 Monat zum Ablauf der Vertragszeit schriftlich gekündigt werden.
10.2 Die Kündigung seitens des Auftraggebers hat per eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
- Gerichtsstand
der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. In diesem Fall kann der Auftragnehmer den Auftraggeber aber auch an dem gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.
- Sonstige Bestimmungen
Der Auftraggeber hat während des bestehenden Vertrages mit dem Auftragnehmer diesem eine eventuelle Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Alle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.